3 G-Regel in kommunalen Einrichtungen

03. 01. 2022

Ab 01.01.2022 gilt gemäß Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die 3 G-Regel für den Besuch in kommunalen Einrichtungen.

Die Rathäuser und Ortsverwaltungen sind geschlossen, bitte vereinbaren Sie einen Termin und halten Sie bei Ihrem Besuch Ihren Nachweis bereit. Der Zutritt ist nur geimpften (zwei Impfungen), genesenen (maximal sechs Monate) und getesteten Personen gestattet. In allen Gebäuden ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige (KN95-/N95-/KF94-/KF95) Maske zu tragen. Viele Angelegenheiten lassen sich auch telefonisch oder per E-Mail erledigen. Nach wie vor gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.

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