Schöffinnen und Schöffen gesucht

22. 03. 2023

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Bewerbung für das Schöffenamt der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Prüfen Sie anhand der Anforderungen an das Amt, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Interessentinnen und Interessenten aus Appenweier bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und für das Amt eines Jugendschöffen bis 5. Mai 2023 mit dem entsprechenden Vordruck bei der Gemeinde Appenweier, Ortenauer Straße 13, 77767 Appenweier. Ansprechpartner ist Hauptamtsleiter Patrick Strauß, Telefon: 07805 9594-10, E-Mail: hptmtppnwrd.

Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de. Die Vordrucke erhalten Sie außerdem am Rathaus.

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