Ingenieur
Als Ingenieur oder Ingeneurin sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied in der Ingenieurkammer zu werden. Sie können sich jedoch für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden.
Als freiwilliges Mitglied werden Sie in die Liste der selbständig tätigen freiwilligen Mitglieder, die Liste der angestellten freiwilligen Mitglieder, die Liste der freiwilligen Mitglieder im öffentlichen Dienst, Angestellte oder Beamte, die Juniorenliste oder in die Liste der Seniormitglieder eingetragen.
Beratender Ingenieur
Als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin sind Sie Pflichtmitglied und werden in die Liste der "Beratenden Ingenieure" eingetragen. Die Eintragung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen.