03. 12. 2021
Bestens vorbereitet für den Wintereinbruch zeigt sich der Gemeindebauhof. Im Salzsilo (im Foto hinter den Fahrzeugen) lagern etwa 50 Tonnen Streusalz.
Rechts im Bild stehen die beiden kleineren Fahrzeuge für Rad- und Gehwege Zusätzlich verfügt der Bauhof noch über drei Streufahrzeuge für Straßen, zwei davon sieht man auf dem Foto.
Je nach Wetterbericht befinden sich die Bauhofmitarbeiter in Rufbereitschaft und rücken bei Glatteis oder starkem Schneefall bereits ab
4 Uhr morgens aus. Straßenanlieger sind nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde allerdings selbst zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn das Objekt nicht selbst bewohnt wird. Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.