Nutzung des Grundstücks

Sonstige Nutzungsarten

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube und Vorlesefunktion welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen